Köpenicker Str. 325
Haus 41
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12555 Berlin (Köpenick)
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Haus 41
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Für die gesamten Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen für sich und alle von ihm vertretenen Personen und Firmen als verbindlich an, gleichgültig ob es sich um gegenwärtige oder zukünftige Geschäfte handelt. Er erklärt
ausdrücklich, daß alle entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die möglicherweise durch ihn selbst Verwendung finden, gegenüber den vorliegenden Bedingungen zurücktreten. Soll von den
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, so muß dies durch schriftliche Vereinbarung geschehen. Eine Abänderung dieser Schriftformklausel muß wiederum schriftlich
erfolgen.
2. Angebote und Lieferungen
a)
Angebote erfolgen freibleibend, insbesondere muß sich der Verkäufer / Lieferer jedoch vorbehalten, angemessene Preiserhöhungen von Zulieferern oder Erhöhung steuerlicher Abgaben an den Kunden /
Auftraggeber weiterzugeben. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Alle Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt ausreichenden Lagervorrates. Aus dem bloßen Versand von Preis- und Lieferlisten erfolgt
keine Verpflichtung zum Verkauf.
b)
Im Falle höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten, Katastrophen, Kriegsereignisse u.ä.) ist die Frist für die Lieferverpflichtung für die Dauer des
Lieferhindernisses zu verlängern.
c)
Die Firma HASCOmedia haftet gegenüber dem Käufer / Auftraggeber bei Nichterfüllung oder bei sonstiger Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nur für grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
d)
Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer / Auftraggeber in jedem Fall dann über, wenn die Ware / das Produkt in einwandfreiem Zustand die
Geschäftsräume der Firma HASCOmedia verlassen hat. Auf Wunsch des Käufers / Auftraggebers kann ein Versand an einen vom Käufer / Auftraggeber bestimmten Ort erfolgen. Dieser Versand erfolgt
jedoch auf Rechnung und Gefahr des Käufers / Auftraggebers. Von diesem sind sämtliche Kosten einschließlich der Versicherungsprämien zu zahlen und gegebenenfalls hierfür Vorkasse zu
leisten.
e)
Die Firma HASCOmedia haftet dem Käufer / Auftraggeber dafür, daß die Ware bzw. das Produkt im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Gebrauchstauglichkeit
erheblich einschränken oder beeinflussen. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Lieferungen und Leistungen sind sofort nach dem Empfang auf die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit
vom Käufer / Auftraggeber hin zu überprüfen. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Tagen, gegenüber der Firma HASCOmedia schriftlich geltend zu machen. Sollte ein
Mangel ausnahmsweise nicht anerkannt werden können, erlischt die Haftung der Firma HASCOmedia in jedem Falle nach Ablauf von sechs Monaten ab Abholung oder Versand der Ware / des Produktes.
Später eingehende Rügen finden keine Berücksichtigung. Wenn der Käufer / Auftraggeber einen Mangel rügt, ist dieser verpflichtet, die Ware / das Produkt auf seine Kosten der Firma HASCOmedia
vorzulegen, damit die Mangelhaftigkeit geprüft werden kann. Stellt sich heraus, daß die Ware / das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mit einem Mangel behaftet war, welcher die
Tauglichkeit erheblich einschränkt oder sogar ausschließt, ist der Verkäufer / Lieferer verpflichtet, kostenlos innerhalb angemessener Frist Nachbesserung zu gewähren. Der Käufer / Auftraggeber
hat hierfür eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Scheitert die Nachbesserung oder ist sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder lehnt der Verkäufer / Lieferer die
Nachbesserung aus sonstigen Gründen ab, ist der Käufer / Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zurückzuverlangen. Eine darüber hinausgehende Haftung scheidet aus. Insbesondere sind weitergehende
Schadensersatzansprüche, beispielsweise wegen Produktionsausfällen beim Käufer, Verdienstausfall wegen entgangenem Gewinn usw. ausgeschlossen. Schäden, die der Käufer / Auftraggeber selbst zu
vertreten hat, berechtigen in keinem Falle zur Nachbesserung oder Rückgängigmachung des Kauf-/ Liefervertrages. Dem steht auch ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen oder sonstiger dritter
Personen des Käufers / Auftraggebers gleich. Neben der Rückgängigmachung des Kauf- / Liefervertrages kann auch eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) geltend gemacht werden. Besteht Streit
über den Umfang des Minderungsanspruches, unterwerfen sich die Beteiligten schon jetzt dem Schiedsgutachten eines von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin zu bestellenden öffentlich
bestellten Sachverständigen. Im Einvernehmen mit dem Käufer / Auftraggeber kann auch ein fehlerfreies Ersatzstück geliefert werden. Im Falle der Rückgabe gekaufter Waren ist der Käufer /
Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet, die Originalverpackung mitzuliefern. Ohne Originalverpackung ist die Rückgabe an Zulieferfirmen nicht möglich und führt zum Ausschluß von
Sachmängelansprüchen. Mit Ausnahme der vorher genannten Ansprüche besteht kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch von Waren / Produkten.
f)
Für die Herstellung und den Verkauf von Drucksachen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des deutschen Druckgewerbes. Insbesondere maschinell bedingte Farbabweichungen, Formatabweichungen
bei Nicht-DIN Formaten, Deckungsabweichungen bei Vorder- u. Rückseitendruck bis +/- 1,5mm, sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% bleiben vorbehalten und stellen keinen Sachmangel dar.
g)
Die schriftliche verbindliche Angebotserstellung ist stets kostenpflichtig. Die Kosten dafür betragen 8,50 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. und sind bei Angebotsübergabe sofort fällig. Zahlung erfolgt
hierbei per EC- oder Kreditkarte. Dieser Betrag wird bei Auftragserteilung mit den Auftragskosten verrechnet.
3. Preise
Maßgebend für Preise sind die Angaben, die der Verkäufer / Lieferer dem Auftraggeber schriftlich macht. Unsere Preise verstehen sich, soweit keine besondere Ausweisung erfolgt, in jedem Fall
inclusive der in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Auftragsvolumina ab 1.000,00 EURO ist eine Vorauszahlung eines Teilbetrages von 50 % vom Gesamtpreis (incl. MwSt.) zu
leisten. In diesem Fall gilt der Eingang des Teilbetrages auf dem benannten Konto als Auftragserteilung. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma
HASCOmedia.
4. Zahlung
Zahlung ist zu leisten auf Rechnung. Bei Rechnungsbeträgen bis 30,00 EURO zzgl. MwSt. wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 6,50 EURO zzgl. MwSt. erhoben. Rechnungsbeträge sind spätestens 7
Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge fällig. Rechnungsbeträge sind spesenfrei für den Empfänger auf ein von ihm benanntes Bankkonto unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma HASCOmedia. Zahlt der Käufer / Auftraggeber nicht innerhalb von einer Woche ab Fälligkeitsdatum, so ist die
Firma HASCOmedia berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 1,9 % des ausstehenden Betrages pro angefangenem Monat zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen. Schuldet der Käufer / Auftraggeber Zahlungen aus mehreren Rechtsgründen oder Lieferungen, so ist die Firma HASCOmedia berechtigt, eingehende Beträge nach ihrem Belieben zu
verrechnen, ohne daß es auf eine Zweckbestimmung durch den Käufer / Auftraggeber ankommt.
Skontoabzüge sind unzulässig, es sei denn, sie sind ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Auch im Falle vereinbarter Skontoabzüge sind diese dann ausgeschlossen, wenn zum
Zeitpunkt der Zahlung fällige Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Käufer / Auftraggeber bestehen.
Für jede Mahnung wird, sofern nicht rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ein Betrag von 15,00 EURO berechnet. Im Falle der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe sind dessen
Gebühren vom Käufer / Auftraggeber zu erstatten.
Eine Pflicht zur Mahnung besteht nicht. Es ist der Firma HASCOmedia freigestellt, bei Nichtzahlung von Lieferungen / Leistungen sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Die
entstehenden Kosten hierfür trägt der Käufer / Auftraggeber. Sollte der Käufer / Auftraggeber aus mehreren Rechtsgründen Zahlungen zu leisten haben, so werden alle Zahlungen sofort fällig, wenn
der Käufer / Auftraggeber auch nur mit der Erfüllung einer von mehreren Verbindlichkeiten in Verzug gerät. Die Firma HASCOmedia kann auch sofortige Zahlung verlangen, wenn der Käufer /
Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, Insolvenz oder Vergleichsantrag gestellt wird oder wenn Wechsel oder Schecks zu Protest gehen. Die Zahlungsfälligkeit tritt auch dann ein, wenn ansonsten
in den Vermögensverhältnissen des Käufers / Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung eintritt. In einem solchen Fall ist die Firma HASCOmedia nach ihrer Wahl berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten und die gelieferte Ware / das gelieferte Produkt zurückzunehmen oder aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Firma HASCOmedia kann dann weitere Lieferungen und
Leistungen von der Vorauszahlung oder entsprechender Sicherheitsleistung abhängig machen, selbst wenn vorher Vorlieferung durch die Firma HASCOmedia vereinbart worden war. Erst- bzw. noch nicht
bei der Firma HASCOmedia gelistete Auftraggeber (Kunden) können auf Rechnung beliefert werden, wobei folgende Bedingungen zur Anwendung kommen: Die ersten drei Aufträge sind ausschließlich per
Vorkasse bei Auftragserteilung oder spätestens bei Warenübergabe zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per EC- oder Kreditkarte. Zudem ist für die Listung als Rechnungskunde bei
der Firma HASCOmedia die Einverständniserklärung zum Einholen von Daten bei entsprechenden Auskunfteien (z.B. Creditreform, Schufa) Voraussetzung. Die Firma HASCOmedia behält sich das Recht vor,
entsprechend den Ergebnissen der eingeholten Informationen, die Listung als Rechnungskunde zu verweigern, zeitweilig auszusetzen oder bestimmte Beträge als Rechnungsobergrenze festzulegen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Kaufsache geht erst beim Eingang aller vollständigen Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
mit dem Käufer / Auftraggeber über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ausgeschlossen. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an die
Firma HASCOmedia ab. Bei Zahlungsverzug wird der Käufer / Auftraggeber schon jetzt darin einwilligen, daß die Firma HASCOmedia berechtigt ist, sich jederzeit wieder in Besitz der Vorbehaltsware
zu setzen. Die Rechte aus §§858, 859, 861, 1004 BGB werden ausgeschlossen. Nach der Abholung der Ware ist die Firma HASCOmedia berechtigt, diese freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu
veräußern oder versteigern zu lassen. Der Erlös wird auf die Forderung der Firma HASCOmedia verrechnet. Ein etwaiger Mehrerlös gebührt der Firma HASCOmedia. Sollten Pfändungen Dritter in die
Vorbehaltsware beabsichtigt sein, so ist der Käufer / Auftraggeber verpflichtet, dies der Firma HASCOmedia sofort mitzuteilen. Die pfändenden Gläubiger sind darüber in Kenntnis zu setzen, daß es
sich um Vorbehaltseigentum der Firma HASCOmedia handelt. Der Käufer / Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die Firma HASCOmedia bei der Geltendmachung des Vorbehaltseigentums außergerichtlich
und gerichtlich zu unterstützen, gegebenenfalls auch durch Beibringung eidesstattlicher Versicherung zur Verhinderung weiterer Zwangsvollstreckung. Die Kosten hierfür trägt der Käufer /
Auftraggeber.
6. Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In diesem Falle ist die ungültige
Bedingung durch eine andere zu ersetzen, die sinngemäß der nichtwirksamen Bedingung entspricht und in ihren rechtlichen Wirkungen dieser möglichst nahekommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung stehenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist das Amtsgericht Berlin- Charlottenburg bzw. das Landgericht Berlin.
Berlin, 09.01.2019